
Ein US-Gericht hat das Urteil einer niedrigeren Instanz aufgehoben, wonach der Internet-Portal-Betreiber Yahoo sich nicht der einstweiligen Verfügung eines französischen Gerichtes unterwerfen muss. Französische antifaschistische Gruppen hatten versucht, Yahoo mit einem solchen Gerichtsurteil zu zwingen, den Zugang zu Auktionsseiten mit Nazi-Memorabilien zu blockieren. (heise.de)
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