
Ein US-Gericht hat in einem Streit über Nutzung von Markenbegriffen als Google Adwords eine weitgreifende Entscheidung getroffen: Konkurrenten müssen negative Keywords nutzen, um Markenrechtsverletzungen zu verhindern. Ob sich diese Entwicklung der Rechtsprechung in Deutschland zukünftig "fortsetzt", ist zunächst wenig wahrscheinlich. Doch auszuschließen ist sie nicht. (Domain-Recht.de)
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